Im Amtsblatt vom 26. Juni 2020 publizierte die Gemeinde Arth die «Teilnutzungsplanung Bahnhof Süd, Goldau», mit welcher die Entwicklung des Gebiets um das Luxramgebäude festgelegt werden soll. Vorgesehen sind dabei der Abriss der Luxramgebäude, aber auch des Rigidepots und der Milchküche. Alle Gebäude wurden gutachterlich als hochwertige Schutzobjekte eingestuft. Gegen die publizierte Teilnutzungsplanung erhob der Heimatschutz Einsprache. Diese wurde vom Gemeinderat Arth am 16. Mai 2022 abgewiesen. Die vom Heimatschutz erhobene Beschwerde wies das Verwaltungsgericht Kt. Schwyz am 29. November 2023 ab.
Seit dem Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 29. November 2023 ging in dieser Sache nichts mehr, obwohl eine Volksabstimmung möglich wäre. Der Gemeinderat liess die Sache ruhen. Ihm fehlt nun, nachdem er sich im Rahmen der Nutzungsplanung bereits für einen Abriss des Luxramgebäudes aussprach, die notwendige Unabhängigkeit zur Beurteilung des vorliegenden Abbruchgesuches, weshalb der Heimatschutz dessen Ausstand verlangt.
In der Sache selbst wehrt sich der Heimatschutz mit seiner Einsprache nach wie vor gegen den Abriss, weil der kulturelle, geschichtliche und kunsthistorische Wert des Hauptgebäudes gutachterlich als erheblich und der städtebauliche Wert sogar als gross eingestuft wird. Das vorgelegte Entsorgungskonzept ist im Übrigen derart unvollständig, dass eine Gefährdung der Bevölkerung nicht auszuschliessen ist.
Nachdem die Teilnutzungsplanung seit 6 Jahren aufliegt und seit 3 Jahren keine Tätigkeiten seitens der Behörde in dieser Sache mehr erfolgten, wird die Aufsichtsbehörde, die Regierung des Kt. Schwyz, Überlegungen anstellen müssen, wie die so entstandene «Planungsleiche» wiederbelebt werden könnte.
Ebenso sind Überlegungen dringend, wie eine ordentliche Planung durchgeführt werden kann, denn es entspricht nicht einer gesetzlichen Planung, dass während einer laufenden Nutzungsplanung namhafte Gebäude vorab abgerissen werden.
Die Auflage eines kantonalen Nutzungsplanes könnte einen Ausweg darstellen. Dies wurde bereits in den Gemeinden Brunnen und Schwyz erfolgreich durchgeführt und dürfte schneller zum Ziel führen als langwierige Einzelprozesse über Abrisse. Genau deshalb sieht die Raumplanung den so genannten Stufenbau vor, im Sinne, dass Richt- und Nutzungsplanung einzelnen Baugesuchen vorgehen und nicht umgekehrt, wie dies in Arth versucht wird.