Baugespanne Projekt Bruhin AG auf der Pfarrmatte Freienbach (Foto: Schwyzer Heimatschutz)

Pfarrmatte Freienbach - Baubewilligung zum 2. Mal aufgehoben

2024 hiess die Regierung des Kt. Schwyz eine erste Beschwerde des Heimatschutzes gegen das Baugesuch Pfarrmatte Freienbach gut und wies die Sache an die Gemeinde zur näheren Sachverhaltsabklärung und Neubegründung zurück. Im Mai 2025 wurde nun auch das überarbeitete Baugesuch vom Verwaltungsgericht des Kt. Schwyz für rechtswidrig eingestuft und die Bewilligung der Gemeinde Freienbach erneut aufgehoben.

Das Baubewilligungsverfahren der Bruhin AG auf der Pfarrmatte Freienbach dauert schon Jahre. Erste Einsprachen von Privatenund des Heimatschutzes gegen das massive Bauprojekt in der sensiblen Umgebung der Pfarrkirche Freienbach wurden vom Gemeinderat Freienbach am 10. September 2020 abgewiesen und die Baubewilligung erteilt. Am 24. August 2021 hiess der Regierungsrat des Kantons Schwyz die Beschwerde des Heimatschutzes gegen die erteilte Baubewilligung gut, da ein Gutachtender Eidg. Kommission für Denkmalpflege (El<D} und der Eidg. Kommission für Natur und Heimatschutz (ENHI<} fehlte.

Minimale Projektänderung

Das Gutachten der EKD / ENHK wurde eingeholt. Die Kommissionen forderten eine Reduktion der Bauhöhe und eine bessere Einordnung in die sensible Umgebung. Gegen das überarbeitete und nur minimal redimensionierte Projekt erhoben einPrivater und der Heimatschutz erneut Einsprache, welche von der Gemeinde am 25. Januar 2024 wiederum abgewiesen wurden. Die daraufhin eingereichten Beschwerden wurden mit Regierungsratsbeschluss im Juni 2024 ebenfalls abgewiesen.

Verwaltungsgericht heisst Beschwerde gut

Dagegen erhoben der Schweizer und der Schwyzer Heimatschutz Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz. Diese Beschwerde hiess das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz mit Entscheid vom 23. Mai 2025 ausgewässerschutzrechtlichen Gründen gut. Die erteilte Baubewilligung des Gemeinderates und der kantonale Gesamtentscheid wurden somit ein weiteres Mal aufgehoben.

Unzulängliche Fachberichte

Zwar legte die Bauherrschaft diverse hydro-geologische Gutachten ins Recht. Diese waren jedoch in sich widersprüchlich und unvollständig. Es fehlten auch Berechnungen zur Durchflusskapazität, weshalb gar keine korrekte Interessenabwägung stattfinden konnte. Diese Mängel wurden vom Amt für Umwelt und Energie übersehen, weshalb das Verwaltungsgerichteinschreiten musste.

Umsetzung gemäss ENHK/EKD gefordert

Abgesehen von diesen gewässerschutzrechtlichen Gründen bemängelt der Heimatschutz nach wie vor das massive Volumen des Bauprojekts und befürchtete auch, dass durch die Eingriffe ins Grundwasser die Pfarrkirche Freienbach Schaden nehmen könnte. Der Schweizer und Schwyzer Heimatschutz fordern daher eine Reduktion des Volumens und eine klare Umsetzung derVorgaben der EKD und der ENHK.

Rückfragen

Schwyzer Heimatschutz
RA, lic. iur. Isabelle Schwander, Präsidentin
T 078 61158 44